Häufig gestellte Fragen (FAQ) / Glossar
erstellt vom Schulelternbeirat der Dreieichschule in Abstimmung mit der Schulleitung (Stand August 2019)
A - B - C - D - E - F - G - H - J - K - L - M - N - O - P - R - S - T - U - V - WA
Abholung bei Krankheit/UnfallAnmeldung zu Online Plattformen Lanis und Moodle
Attest
Auslandsaufenthalte
Austauschprogramme
B
Befreiung vom UnterrichtBreatungsteam/Seelsorge
Betreuung am Mittag
Betriebspraktikum
Boys Day/Girls Day
Bücherei
C
Cambridge Certificate in Advanced English (CAE)D
DELE (Zertifizierungsprogramm für Spanisch)DELF (Zertifizierungsprogramm für Französisch)
E
ElternabendeElternbrief
Elternsprechtag
Elternvertreter
Entschuldigungen
Epochalunterricht
Erreichbarkeit von Lehrern
F
FahrräderFamiliäre Probleme
Fehlzeiten
Ferientermine
Förderpläne
Fundsachen
G
Geva-TestGewaltprävention und Demokratielernen
H
Handys im UnterrichtHausaufgaben
Hitzefrei
Hofdienst
J
JugendbildungsmesseK
KlassenarbeitenKlassenfahrten
Klassenlehrerstunden
Konflikte
Krankheit/Krankmeldung
L
Lanis (Onlineplattform)Leihcomputer
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Links
M
MahnungMittagsbetreuung
Mensanutzung
Moodle (Onlineplattform)
N
Nachschreiben einer KlassenarbeitNichtversetzung
Notfallrufnummern
O
OberstufeOrdnungsmaßnahmen
P
Pädagogische MaßnahmenPraktikum
R
Religiöse FeiertageS
SchülerakteSchülermitteilungsbuch
Schülervertretung
Schulelternbeiratssitzung (SEB-Sitzung)
Seelsorge
Schulkonferenz
Schulsanitätsdienst/Erstversorgung im Krankheitsfall
Schwimmunterricht
Skiverleih
SV-Stunden
T
Tag der offenen TürTermine
Tutorenstunde
U
Unfall während eines SchultagesUnterrichtsausfall
V
VandalismusVersetzung
Vertretungsplan
VOGSV - Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
W
WahlpflichtunterrichtWahlunterricht
Wiederholung einer Klassenarbeit
Winterfahrt
Wir sind eine Klasse
Abholung bei Krankheit/Unfall
Ist bei Krankheit/Unfall eine Abholung erforderlich, sollte dies so schnell wie möglich von Eltern bzw. weiteren unter den Notfallrufnummern genannten Personen organisiert werden" zum Wohl der Kinder und um eine evtl. erforderliche Behandlung bzw. einen Arztbesuch zu ermöglichen.
Die Aufsichtspflicht liegt bis zur Abholung bei der Schule. Schüler mit weniger starken Beschwerden können im Klassenraum unter Aufsicht des Fachlehrers oder, wenn erforderlich, im Sanitätsraum (Raum 28) bis zur Abholung warten.
Bei dem Eindruck einer "schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung" Minderjähriger muss ein Arzt hinzugezogen werden, "falls eine rechtzeitige Hinzuziehung der Eltern nicht gesichert ist".
Anmeldung zu den Onlineplattformen "Lanis" und "Moodle"
für die Anmeldung zu Lanis benötigen die SchülerInnen einen Anmeldenamen und ein Passwort. Der Anmeldename ist in der Regel "vorname.nachname". (wobei die Umlaute und das "ß" als "ae", "oe", "ue" und "ss" geschrieben werden müssen), das Passwort vergibt der/die KlassenlehrerIn erstmalig, es muss dann geändert werden
Die Anmeldung erfolgt unter portal.lanis-system.de
Eine Anleitung zu Lanis finden Sie hier auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.
Der Zugang zu Moodle soll über den gleichen Zugang wie Lanis erfolgen. Zur Zeit muss jedoch eine erstmalige Anmeldung über die den die Moodle-APP in Lanis oder die Webseite http://mo5202.schule.hessen.de/ erfolgen Als Namen dient für alle Schüler "sch5202", Passwort ist das Geburtdatum (in der Form tt.mm.jjjj, also z.B. "05.10.2008"). Bei Problemen hilft der Lehrer oder Lehrerin.
Attest
Alle Fächer außer SportSchüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) benötigen keine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung ( Ausnahme: Die Klassenkonferenz beschließt aufgrund eines begründeten Verdachts die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung für den Schüler).
Schüler der Sekundarstufe II (E-Phase und Q-Phase) benötigen nur dann eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung (im Gegensatz zu einem ärztlichen Attest kostenfrei), wenn sie eine Klausur versäumen.
Auslandsaufenthalte
Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe, die außerschulisch von Eltern und Schülern in eigener Verantwortung geplant und durchgeführt werden, sollten mindestens drei Monate dauern. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule ist generell Voraussetzung für eine Genehmigung des Auslandsaufenthalts. Ein Antrag kann über die Studienleitung gestellt werden, die Genehmigung erfolgt durch die Schulleitung.
Austauschprogramme
Sehr ausführliche Informationen auf der Website der DSL unter der Rubrik Stärken
Befreiung vom Unterricht
Bei einer Befreiung von bis zu zwei Tagen vom Unterricht ist der Klassenlehrer zuständig; der Antrag auf Unterrichtsbefreiung muss an ihn gerichtet werden.
Bei Befreiungen direkt vor oder nach Ferien sowie bei Befreiungen von drei und mehr Tagen ist ausschließlich der Schulleiter zuständig.
Unterrichtsbefreiungen direkt vor oder nach Ferien werden nur in Ausnahmefällen erteilt (wie etwa bei Sport-Wettkämpfen oder Familienfeiern) und müssen spätestens vier Wochen vorher bei der Schulleitung beantragt werden.
Wenn Schüler wegen einer Familienfeier, des freien Montags nach der Konfirmation oder wegen eines Arzttermins (z.B. beim Kieferorthopäden) nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen der Klassenlehrer oder die betroffenen Fachlehrer (wenn nur einzelne Unterrichtsstunden versäumt werden) vorher informiert und um Freistellung gebeten werden.
Falls Schüler wegen einer Veranstaltung von Kirchen oder Vereinen vom Unterricht beurlaubt werden sollen, dann darf der Antrag auf Beurlaubung ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen und kann nicht von einem Pfarrer oder Trainer gestellt werden.
Beratungsteam/Seelsorge
Bei schulischen oder persönlichen Problemen kann das Beratungsteam der DSL weiterhelfen. Informationen dazu finden Sie auf dem Flyer des Beatungsteams (Quelle: DSL) oder
auf der Webseite der DSL.
Per Mail ist das Beratungsteam erreichbar unter
(Email Adressen sind codiert, siehe auch hier).
Betreuung
Die Dreieichschule hat den Status „Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung“ - Profil 1. Durch die hierfür bereit gestellten finanziellen Mittel können wir ein attraktives
Nachmittagsangebot erstellen. Neben einem Betreuungsangebot in den Jahrgangsstufen 5 und 6, das wie bisher über den Förderverein gebucht wird, können sich die Schülerinnen
und Schüler in verschiedene Arbeitsgemeinschaften bzw. Wahlunterrichte einwählen.
Nähere Infos finden Sie auf der Webseite des Fördervereins
Für die Jahrgänge 5 und 6 bieten wir – unabhängig von einem Platz in der Betreuung – die Möglichkeit, die Hausaufgaben unter Aufsicht anzufertigen. In Absprache mit den Fachlehrern können in speziellen Förderkursen Defizite aufgeholt werden. Ansprechpartner sind der Förderverein für die Hausaufgabenbetreuung, für die Förderkurse Herr Reisert.
Betriebspraktikum
Alle Schüler absolvieren 2 Praktika. Das erste findet in der 9. Klasse (2-wöchig) statt, das Zweite in der 11.Klasse (E-Phase auch 2-wöchig).
Schüler müssen sich eigenständig einen Praktikumsplatz suchen, die Schule vermittelt keine Praktika, hilft aber ggf. bei der Suche.
In Klasse 9 sowie im 1. Halbjahr der E-Phase werden die Schüler durch die jeweiligen PoWi-Lehrer auf das Praktikum vorbereitet. Die anschließende Praktikumspräsentation wird
benotet und fließt zu 1/3 in die mündliche Note ein.
Formulare, die für die Praktika benötigt werden, stehen auf der Homepage der Schule (Formularcenter)
zur Verfügung.
Zur Vorbereitung dient auch der Geva-Test.
Eine Präsentation von Frau Buchold zu Betriebspraktika finden Sie hier (Quelle: DSL Buchold) als PDF.
Formuare für Betriebspraktika finden Sie im Downloadbereich der der DSL
Boys Day/Girls Day
Dieser Tag, gewöhnlich ein Donnerstag im April, ist eine vom Hessischen Kultusministerium unterstützte Aktion, um Mädchen und Jungen der Klassen 5 bis 10 die Gelegenheit zu geben, in einen für ihr Geschlecht untypischen Beruf hinein zu schnuppern. Das HKM wünscht eine Vor- und Nachbereitung dieses Tages im Unterricht und fordert die Schulen auf, an diesem Tag auf Klassenausflüge sowie Klassenarbeiten zu verzichten und die Schüler freizustellen, wenn das Kriterium des geschlechtsuntypischen Berufs erfüllt ist (siehe Hessisches Amtsblatt Januar 2011).
Infos unter:
boys-day
girls-day
Hessisches Amtsblatt
Bücherei
Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9.20 Uhr bis 11.25 Uhr sowie von 12.15 Uhr bis 13.45 Uhr (bei Bedarf bis 15.00 Uhr). Ausführliche Information gibt es dazu auf der Webseite der DSL
Cambridge Certificate in Advanced English (CAE)
Für Oberstufenschüler gibt es an der Dreieichschule einen Vorbereitungskurs auf das Cambridge Certificate in Advanced English (CAE). Der Kurs läuft ein Jahr lang mit einer Doppelstunde pro Woche von Januar bis Dezember und wird angeboten für Schüler und Schülerinnen aus Q2. Ziel des Kurses ist, sich mit den spezifischen Formaten der Prüfungsteile vertraut zu machen, die sich deutlich von den schulischen Leistungsnachweisen unterscheiden. Die Prüfung findet extern bei Provadis in Frankfurt-Höchst statt, einer für die Abnahme solcher Zertifikate von Cambridge lizenzierten Einrichtung, und kostet € 190.- (Stand Dez. 2011).
Auf den sechs Stufen der Skala der Fremdsprachenbeherrschung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die von A1 (niedrig) bis zu C2 (das höchste Niveau) reichen, liegt das CAE auf Stufe C1. Das CAE ist oft eine Vorbedingung für ein Studium im Ausland und wird von zahlreichen Hochschulen als Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen anerkannt, um an englischsprachigen Seminaren teilnehmen zu können (internationale Studiengänge). Für denjenigen, der nach dem Abitur direkt ins Berufsleben einsteigen möchte, bietet das CAE eine zusätzliche Qualifikation bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
DELE
Das Diplom für Spanisch als Fremdsprache (Diploma de Español como Lengua Extranjera, DELE) ist ein offizieller Titel, der den Kompetenzgrad und die Beherrschung er spanischen Sprache bescheinigt und vom spanischen Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport ausgestellt wird. (Link zu DELE)
DELF
Oberstufenschüler haben an der DSL die Möglichkeit, sich in einem Kurs auf die Prüfung für das vom französischen Erziehungsministerium vergebene und international anerkannte Sprachdiplom DELF vorzubereiten. Weitere Informationen dazu auf der Webseite der DSL. (Link zu DELF)
Elternabende
Für die Elternabende stehen in jedem Schuljahr zentrale Termine zur Verfügung, in der Regel jeweils ein Montag und Dienstag pro Monat. Die Termine werden zu Beginn des Schuljahres im Terminplan veröffentlicht. Dieser Terminplan ist online auf der Webseite der DSL einsehbar.
Elternabende sollten nur an diesen Abenden vereinbart werden.
Grund: Die Hausmeister müssen das Schulgebäude nach den Elternabenden abschließen, dies wird ihnen als Arbeitszeit angerechnet. Die Hausmeister werden von der SKE bezahlt, die Überstunden vermeiden möchte. Daher die Regelung, dass nur an zwei Abenden pro Monat Elternabende stattfinden dürfen. In einem dringenden Notfall darf ein Elternabend nach vorheriger Absprache auch an einem anderen Tag vereinbart werden.
Organisation eines Elternabends:
Es ist die Aufgabe der Elternvertreter, zu einem Klassenelternabend einzuladen. Sie verabreden mit dem Klassenlehrer einen Termin und können auch Fachlehrer dazu einladen (üblich bei neuen Hauptfachlehrern). Die Elternvertreter sprechen mit dem Klassenlehrer ab, wer den Elternabend im Sekretariat der Schule anmeldet, denn nur mit Anmeldung des Elternabends ist gewährleistet, dass auch ein Raum zur Verfügung steht. Das Sekretariat ist telefonisch (06103-303390) oder per Mail () erreichbar.
Elternbrief
Der Elternbrief wir jedes Jahr am Anfang des Schuljahres von der Schulleitung herausgegeben und bietet aktuelle Informationen zum laufenden Schuljahr und ist insbesondere wichtig für die Eltern, die neu an der Schule sind. Den aktuellen Elternbrief finden Sie hier (Quelle: DSL)
Elternsprechtag
Der Elternsprechtag findet jedes Jahr Anfang des 2. Halbjahres statt (im Februar, den genauen Termin erfahren Sie bei
"Aktuelles").
Seit 2009 können sich Eltern einige
Tage zuvor in Listen eintragen. Die Gesprächszeit dauert maximal zehn Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch kurzer Informationen.
Bei Problemen ist es sinnvoll, mit der Lehrkraft einen anderen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Elternvertreter
In den Klassen 5, 7, 9 sowie in der Einführungsphase (E1) und Qualifikationsphase (Q1) werden zu Beginn des Schuljahres zwei Elternvertreter pro Klasse gewählt. Die Elternvertreter werden für zwei Jahre gewählt, daher entfallen die Wahlen in der Jahrgangsstufe 6 und 8. Die Elternvertreter organisieren Elternabende und laden dazu ein. Alle Elternvertreter treffen sich etwa viermal pro Jahr in den Sitzungen des Schulelternbeirats (SEB).
Die Elternvertreter sollen Eltern vertreten und unterstützen, wenn sie die Argumente der Eltern nachvollziehen können. Falls nicht, sollten sie in einem Konflikt vermitteln, zur Versachlichung beitragen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Die Elternvertreter sind die Ansprechpartner für die Schulleitung und vertreten ihr gegenüber die Interessen der Elternschaft ihrer Klassen.
Entschuldigungen
Für die Sekundarstufe I und die Einführungsphase gilt:
Die Entschuldigung durch die Eltern soll ausschließlich über das Schülermitteilungsbuch erfolgen, das die Schüler jedes Jahr erwerben müssen (falls das Buch nicht verwendet wird, müssen alle Entschuldigungen und ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigungen unbedingt in ein Heft eingetragen oder eingeklebt werden). Dem Klassenlehrer wird die Entschuldigung vorgelegt. Er trägt die Fehlstunden in das Klassenbuch ein und ist verantwortlich für den Eintrag der Fehlstunden in das Zeugnis. Sollten im Zeugnis unentschuldigte Fehlstunden vermerkt sein, obwohl der Schüler die Entschuldigungen abzeichnen ließ, ist der Klassenlehrer für die überprüfung und Korrektur verantwortlich.
In allen Fächern, die nicht im Klassenverband unterrichtet werden, muss der Schüler die Entschuldigung sowohl von dem Fachlehrer als auch von dem Klassenlehrer abzeichnen lassen. In den Klassen 5 bis 10 betrifft das die Fächer Religion/Ethik, zweite und dritte Fremdsprache sowie Wahlunterricht; in der Einführungsphase Kunst/Musik/Darstellendes Spiel, Wahlunterricht und Sport. In diesen Fächern führen die Fachlehrer ein eigenes Kursheft, in das Fehlzeiten eingetragen werden, da bei einem Unterricht, der nicht im Klassenverband erfolgt, kein Klassenbuch vorhanden ist.
Sollten Schüler von derselben Lehrkraft sowohl im Klassenverband als auch in einem dieser Fächer unterrichtet werden, müssen sie die Entschuldigung in beiden Fächern vorlegen und abzeichnen lassen. Beispiel: Der Klassenlehrer der Einführungsphase ist gleichzeitig Lehrer des Sportkurses. Wenn die Entschuldigung dem Klassenlehrer nicht noch einmal im Sportunterricht vorgelegt wird, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.
Für die Qualifikationsphase gilt:Schüler der Qualifikationsphase müssen ein Entschuldigungsheft führen, in das die Entschuldigungen und ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigungen eingetragen bzw. eingeklebt und jedem Fachlehrer vorgelegt werden müssen. Die Entschuldigungen dürfen nicht in Form einzelner Briefe abgegeben werden.
Für alle Entschuldigungen gilt:Eine Entschuldigung muss spätestens am dritten Fehltag vorliegen. Die Frist gilt auch als erfüllt, wenn die Entschuldigung bei längerer Krankheit zunächst telefonisch im Sekretariat erfolgt und schriftlich nachgereicht wird. Schulische Veranstaltungen wie die Teilnahme an Schulsportwettbewerben oder Austauschfahrten werden nicht als Fehlzeiten angerechnet und müssen im Schülermitteilungsbuch nicht entschuldigt werden.
siehe auch: Entschuldigungen durch Eltern bei Krankheit
Epochalunterricht (G9)
In bestimmten Jahrgangsstufen wird Unterricht regulär epochal unterrichtet. Regulärer epochaler Unterrichtbedeutet, dass das betreffende Fach nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet wird.
In allen epochal unterrichteten Fächern ist die Halbjahresnote versetzungsrelevant, das heißt, die Note, die der Schüler bzw. die Schülerin am Ende des ersten Halbjahres erhält, wird am Schuljahresende mit hinzugezogen, wenn über die Versetzung entschieden wird, auch wenn dieses Fach im zweiten Halbjahr nicht unterrichtet wurde.
Epochal unterrichteter Unterricht verteilt sich wie folgt:
- Jahrgangsstufe 6: Erdkunde, PC-Kurs
- Jahrgangsstufe 7: Geschichte
- Jahrgangsstufe 8: Geschichte, Politik und Wirtschaft, Erdkunde
- Jahrgangsstufe 9: Physik, Erdkunde
- Jahrgangsstufe 10: Erdkunde
Erreichbarkeit von Lehrern
Briefe an Lehrer können dem Schüler mitgegeben, in einen Briefkasten vor dem Sekretariat geworfen oder im Lehrerzimmer abgegeben werden.
Zahlreiche Lehrer, insbesondere Klassenlehrer, geben ihre E-Mail-Adressen bekannt, so dass sie per Mail erreicht werden können. Auch in das Schülermitteilungsheft können Nachrichten an Lehrkräfte geschrieben werden.
Die schulbezogenen E-Mail-Adressen gelten nur für einen Teil der Lehrer und sind noch nicht voll funktionsfähig.
Fahrräder
Fahrrader dürfen auf dem ausgewiesenen Abstellplatz geparkt werden. (Bitte die Räder auf dem Schulhof schieben).
Vandalismus: Seit Jahren bleibt die Dreieichschule nicht völlig von Fahrrad-Diebstählen oder –Beschädigungen (teilw. auch unabsichtlich) verschont.
Der SEB bittet Eltern und Schüler deshalb um Aufmerksamkeit, insbesondere, was die Fahrtauglichkeit des Rades bei der Rückfahrt von der Schule betrifft.
Außerdem bitten wir die Betroffenen, massiven Vandalismus und Diebstahl sowohl dem SEB als auch der Polizei zu melden.
Die Frage nach einer Videoüberwachung im Bereich der Fahrradabstellplätze wurde bereits mehrfach diskutiert, aber auch regelmäßig wieder verworfen.
Gründe hierfür liegen in den hohen Dokumentationspflichten zum Nachweis eines Überwachungsbedarfs, denen Geschädigte selten nachkommen. Darüberhinaus
spielen bei der Ablehnung in Elternschaft und Kollegium datenschutzrechtliche Bedenken sowie die Finanzierbarkeit der Anschaffungs- und weiterer Folgekosten
(Wartung und Sichtungszeiten) eine wesentliche Rolle.
Familiäre Probleme
Auf Schüler, die wegen familiärer Probleme wie Trennung der Eltern oder wegen eines Trauerfalls in der Familie nicht in vollem Maße am Unterricht teilnehmen können, kann von den Lehrern Rücksicht genommen werden, aber nur, wenn Lehrer das auch wissen. Deshalb raten das Lehrerkollegium sowie der Schulelternbeirat dazu, sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an die Klassenlehrer oder an einzelne Fachlehrer zu wenden.
Fehlzeiten
Fehlzeiten werden entschuldigt oder unentschuldigt im Zeugnis vermerkt.
Schulische Veranstaltungen wie die Teilnahme an Schulsportwettbewerben oder Austauschfahrten werden nicht als Fehlzeit angerechnet.
Außerschulische Veranstaltungen, beispielsweise von Kirchen oder Sportvereinen, werden als entschuldigte Fehlzeiten vermerkt.
Ferientermine
Die Ferientermine für das laufende sowie für zukünftige Schuljahre sind auf der Webseite des Hessischen Kultusministeriums veröffentlicht.
Förderpläne
Förderpläne sind Vereinbarungen zwischen Lehrkräften und SchülerInnen. Sie dokumentieren Lernstand, Stärken und Schwächen sowie individuelle Maßnahmen und gemeinsame Zielvereinbarungen für Schülerinnen und Schüler. Hierbei gilt es auch, das Selbstvertrauen in die eigene Leistung zu stärken.Förderpläne beziehen sich im Wesentlichen auf schulische Maßnahmen.
Ein individueller Förderplan wird erstellt:
- im Fall drohenden Leistungsversagens (d.h. nicht mehr “ausreichende Leistung”) und bei drohender Nichtversetzung sowie im Fall der Nichtversetzung
- bei vorliegenden Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
- bei gehäuftem Fehlverhalten von Schülern
- Beschreibung des Ist-Zustandes, der Stärken (!) und Schwächen
- Prioritätensetzung, Bestimmung konkreter Ziele
- Umsetzung und Dokumentation, insbesondere Überprüfung der Zielerreichung, evtl. neuer Förderplan
Fundsachen
Liegen gebliebene Kleidungsstücke und Gegenstände des Schulalltags (Mäppchen, Turnbeutel etc.) werden, soweit sie in einem Klassenraum liegen geblieben sind, vom Reinigungspersonal i.d.R. dort liegen gelassen, damit Schüler sie am nächsten Tag an Ort und Stelle suchen bzw. wiederfinden können.
Fundsachen im Gebäude und auf dem Schulhof werden – ebenso wie längerfristig liegen gebliebene Dinge aus Klassenräumen – dem Hausmeister zur Verwahrung übergeben. Dabei sind aktuell aufgefundene Dinge auf den Kleiderhaken bzw. in einer Kiste vor dem Hausmeisterbüro zu finden. Gegenstände, die schon länger vermisst werden, befinden sich in Säcken zur Aufbewahrung und können nach Rücksprache mit dem Hausmeister (Raum Nr. 39 im Verwaltungstrakt) gesichtet werden.
Liegen gebliebene bzw. gefundene Wertgegenstände (Smartphones, Schlüssel, Schmuck etc.) werden im Sekretariat aufbewahrt.
Geva-Test
Der Geva-Test wird am Beginn der E-Phase durchgeführt und soll den Schülern die Kurswahl in der Oberstufe und später auch die Berufswahl nach der Schulzeit erleichtern. Es ist ein standardisierter Test. Die Kosten für die Eltern betragen 19€ (statt 38/45€). Infos bei www.geva-institut.de.
Regeln zum Umgang mit eigenen mobilen Endgeräten
Wenn Schüler im Unterricht ein Handy benutzen, darf die Lehrkraft das Handy abnehmen und einbehalten. Die Eltern müssen das Handy am Ende des Unterrichtstag bei der Schulleitung abholen (Mo-Do 16:00, Fr 15:00). Schüler können ihr Handy auch selbst abholen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen können.
Regeln zum Umgang mit Handys an der DSL
Mobiltelefone und sonstige digitale Medien (Smartphone, Tablets etc.) sind in der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Für viele Menschen ist das Mobiltelefon ein täglicher Begleiter,
der mehrmals am Tag benutzt wird und dabei für vielfältige Funktionen verwendet wird. Gleichzeitig führt die Benutzung jedoch auch zu Konflikten und Problemen.
An der Dreieichschule gibt es folgende Regelung:
- In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 sind eigene Endgeräte, die nicht dem direkten Unterrichtszweck dienen, grundsätzlich auf dem Schulgelände auszuschalten und dürfen auch in den Pausen nicht benutzt werden. In der Mittagspause dürfen die Lernenden ihre eigenen mobilen Endgeräte jedoch leise benutzen.
- In den Jahrgängen 9 und 10 und in der Sekundarstufe II sind die eigenen Endgeräte im Unterricht grundsätzlich auszuschalten. In den Pausen und Freistunden dürfen sie benutzt werden.
- Die Lehrkraft kann im Unterricht die Verwendung von digitalen Endgeräten zu Unterrichtszwecken gestatten. Lernende dürfen ein geeignetes Endgerät (Tablet oder PC, aber kein Mobiltelefon, etc.) zum Anfertigen von Mitschriften in Absprache mit der Lehrkraft verwenden.
Das offizielle Dokument als PDF siehe hier (Stand Juni 2021)
Gewaltprävention und Demokratielernen
Gewaltprävention für Erwachsene
Gewaltprävention und Demokratielernen
PiT Hessen (Prävention im Team) für Schulen
Netzwerk gegen Gewalt (zuständig Herr Zellmann)
Selbstverteidigungskurs TSV-Rodenbach
Hausaufgaben
Für die Hausaufgaben gelten an der Dreieichschule folgende Grundsätze (vorgelegt im Jahr 2010 in der Gesamt- und Schulkonferenz):
- Hausaufgaben gehören zu den Aspekten, die eine erfolgreiche Mitarbeit am Unterricht gewährleisten.
- Es gibt keine Verpflichtung der Lehrkräfte, in jeder Stunde Hausaufgaben zu erteilen.
- Erteilte Hausaufgaben werden im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt. Somit haben die nicht anwesenden Schüler die Möglichkeit, sich aus zuverlässiger Quelle darüber zu informieren, ob und welche Hausaufgaben aufgegeben wurden.
- Termine von Klassenarbeiten, Lernkontrollen etc. werden im Klassenbuch bzw. im Kursheft umgehend nach Festlegung vermerkt.
- Die Schüler der DSL führen ein Hausaufgaben- und Mitteilungsheft.
- Bei längerem Fehlen besteht für die Schüler nicht die Verpflichtung, alle in der Zwischenzeit aufgegebenen Hausaufgaben im Nachhinein anzufertigen. Sie müssen sich jedoch den versäumten Unterrichtsstoff aneignen, damit sie weiter erfolgreich am Unterricht mitarbeiten können.
- Findet Unterricht für eine gesamte Klasse der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) nach 14 Uhr statt, so werden in allen Unterrichtsfächern dieses Tages keine Hausaufgaben für den nächsten Tag erteilt.
- Haben nur einzelne Schüler einer Klasse Unterricht nach 14 Uhr, z.B. Wahlunterricht, so müssen diese die von einem auf den anderen Tag erteilten Hausaufgaben nicht unbedingt erledigen. Sie müssen sich jedoch auf den Unterricht des nächsten Tages vorbereiten, da nur so erfolgreiches Mitarbeiten möglich ist.
- Um all diese Grundsätze umsetzen zu können, brauchen die Schüler die Fähigkeit zu Zeit- und Selbstmanagement. Die Lehrkräfte unterstützen sie bei Erwerb und Anwendung dieser Fähigkeit, z.B. durch Methodentraining.
Hitzefrei
An Tagen mit hohen Temperaturen kann an der Dreieichschule für die Schüler der Klassen 5 bis 10 nach der fünften Stunde der Unterricht enden. Da das Hessische Kultusministerium die Schulleiter benachbarter Schulen auffordert, sich miteinander abzustimmen, wird die Temperatur aktuell an der Adolf-Reichwein-Schule gemessen. Wenn dort um 11 Uhr mindestens 25 Grad gemessen werden, gibt es an beiden Schulen hitzefrei.
Die Dreieichschule ist eine Schule mit Pädagogischer Mittagsbetreuung, deshalb gibt es für die Schüler in der durch den Förderverein getragenen Betreuung ein Betreuungsangebot bis zum Ende der regulären Betreuungszeit. Für die Oberstufe findet der Unterricht unverändert statt.
Hofdienst
Jede Klasse der Stufen 5 bis 10 hat eine Woche pro Schuljahr die Aufgabe, den Schulhof von Unrat zu befreien. Jeweils eine wechselnde Gruppe von Schülern verlässt in dieser Woche um 12.50 Uhr den Unterricht, holt sich Greifzangen beim Hausmeister und reinigt den Hof.
Jugendbildungsmesse
Auf der JugendBildungsmesse JuBi informieren Austauschorganisationen, internationale
Bildungsexperten sowie ehemalige Programmteilnehmer über Programme wie Schüleraustausch,
Auslandsjahr, High School, Sprachreisen, Freiwilligendienste, Work & Travel, Au-Pair,
Praktika, Gastfamilie werden und Studium im Ausland.
Die JuBi richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse sowie an junge Berufstätige
und Studierende. Eltern und Lehrende sind natürlich ebenso herzlich willkommen.
Klassenarbeiten
Schülerinnen und Schüler müssen mindestens fünf Tage, bevor eine Arbeit geschrieben wird, über den Termin und die für die Arbeit relevanten Themen informiert werden. Ist die Arbeit geschrieben, ist es an der Lehrkraft, sie so rasch wie möglich zu korrigieren, zu bewerten und zurückzugeben. Die Notengebung wird den Schülerinnen und Schülern durch die Korrektur erläutert (Quelle: HKM).
Sind die Arbeiten von mehr als einem Drittel der Klasse mit mangelhaft oder ungenügend bewertet worden, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeit zu wiederholen; um sie werten zu können, muss die Lehrkraft mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter Rücksprache halten. Diese Regelung gilt für die Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5 – 10). Eine Wiederholung muss auf jeden Fall stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der Arbeiten nicht mindestens mit "ausreichend" bewertet worden ist (Quelle: HKM).
Für Schüler wird das bessere Ergebnis aus beiden Arbeiten gewertet.
Eine Arbeit kann nur einmal wiederholt werden. Fällt auch die Wiederholungsarbeit wieder schlecht aus, gibt es keine weitere Arbeit.
Zum Thema Häufigkeit der Klassenarbeiten siehe auch unter VOGSV.
Klassenfahrten
An der Dreieichschule sind folgende Klassenfahrten bisher üblich:
- Zu Beginn der 6. Klasse
- Suchtpräventionswoche nach den Osterferien in der 7. Klasse
- Winterfahrt nach den Weihnachtsferien in der 9. Klasse
- Kursfahrt des Leistungskurses zu Beginn von Q3 (zweites Jahr der Qualifikationsphase)
Klassenlehrerstunden
Derzeit haben die Klassen 5 und 6 eine Klassenlehrerstunde pro Woche. Während dieser Stunde können die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband mit ihrer Klassenlehrerin bzw. ihrem Klassenlehrer organisatorische Absprachen treffen oder Probleme besprechen.
Konflikte
Wege der Konfliktlösung an der Dreieichschule – siehe das "4 -Stufen-Modell". Außerdem gibt es die Möglichkeit sich an das Beratungsteam der DSL zu wenden.
Krankheit/Krankmeldung
Der Unterrichtsbesuch von Schülern mit ansteckenden Krankheiten (auch bei intensiven Virusinfektionen) sollte vermieden werden. Wenn daraus die Ausbreitung der Krankheit auf Mitschüler und insbesondere Lehrkräfte folgt, ist der daraus resultierende Unterrichtsausfall erheblich größer.
Wird eine Erkrankung des Kindes festgestellt, so sollte idealerweise ein Kind aus der Klasse informiert werden, das dann die Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis setzt. Nur wenn dies zeitlich nicht mehr möglich ist, kann die Information über das Sekretariat erfolgen. Spätestens am dritten Krankheitstag muss der Schule eine schriftliche Information des/der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Schüler ab Klasse 7, die während des Schultages krank werden, müssen einem Lehrer Bescheid geben, der dies im Klassenbuch vermerkt, und können anschließend die Schule verlassen, ohne sich beim Schülersekretariat abzumelden.
Nur Schüler der Klassen 5 und 6 gehen im Krankheitsfall zum Schülersekretariat und warten dort oder im Klassenraum auf Abholung durch ihre Eltern (Grund: Vorgabe "Verlässliche Schule" des Kultusministeriums).
Krank im Sportunterricht
Schüler, die (beispielsweise wegen Verletzung oder Erkältung) nur am Sportunterricht nicht teilnehmen, aber sonst die Schule besuchen, dürfen in dieser Zeit nicht nach Hause gehen, sondern müssen im Sportunterricht anwesend sein (siehe auch Attest). Sie nehmen an sport-theoretischen Inhalten teil und können den Sportlehrer unterstützen.
Entschuldigungen durch die Eltern
Wenn Schüler nicht die Schule besuchen können, ist es wünschenswert, dass über einen Klassenkameraden der Klassenlehrer benachrichtigt wird. Wenn der Schüler in die Schule zurückkehrt, muss er eine schriftliche Bitte um Entschuldigung der Eltern vorlegen, die bei Schülern der Jahrgangsstufen 5-10 durch einen entsprechenden Eintrag in das Schülermitteilungsheft erfolgen soll.
Ist ein Kind direkt vor oder direkt im Anschluss an die Ferien erkrankt, so muss der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt werden, sonst können diese Fehlstunden nicht entschuldigt werden.
siehe auch: Abholung bei Krankheit/Unfall, Schulsanitätsdienst/Erstversorgung im Krankheitsfall und Notfallrufnummern
Lanis
Lanis wird von der Dreieichschule als Informationsmedium verwendet. Es ist eine Plattform des Landes des Hessen, die über grundlegende Funktionen wie Datenaustausch, Nachrichten versenden und ein digitales Klassenbuch für die Lehrer verfügt.
Lanis ist für alle SchülerInnen zugänglich, in den Jahrgangstufen 5-7 wird es auch für die Verteilung von Hausaufgaben und Rücksendung dieser benutzt.
Für die höheren Klassen ist für die
Übertragung von größeren Dokumenten die Plattform Moodle besser geeignet. Stundenpläne und Informationen werden aber auch hier über Lanis vermittelt
Für die Anmeldung zu Lanis benötigt man ein Passwort, welches von den KlassenlehrerInnen vergeben wird und anschließend verändert werden kann.
Eine Anleitung zu Lanis finden Sie hier auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.
Eine neue Anleitung zu Lanis für alle Eltern finden Sie unter Brief Eltern Lanis
Leihcomputer
Die DSL verfügt über ein Pool an geeigneten Leihgeräten. Geräte können über die Emailadresse angefragt und ausgeliehen werden. Sollte der Pool nicht ausreichen, steht die SL in direkter Verbindung mit dem FV, der bereitsteht, weitere Geräte zu beschaffen.
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Zu Beginn der Klasse 5 wird die Rechtschreibleistung der Schüler in Vergleichsdiktaten festgestellt. Rechtschreibschwache Schüler werden in einen Förderkurs aufgenommen. Wenn die Diagnose LRS durch die Klassenkonferenz oder durch externe Gutachten, die allerdings von der Klassenkonferenz bestätigt werden müssen, festgestellt wird, sind die Schüler verpflichtet, einen Förderkurs zu besuchen. Nur dann können sie einen Nachteilsausgleich (stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, zeitweiser Verzicht auf die Bewertung der Lese-/Rechtschreibeleistung) beantragen. Ein Nachteilsausgleich kann von der Klassenkonferenz auch für Schüler der Sekundarstufe II beschlossen werden; das Staatliche Schulamt ist davon zu unterrichten.
Die Schüler können einen externen oder den schulischen Förderkurs besuchen. Die Schule ist verpflichtet, Förderkurse für die Klassen 5 bis 10 anzubieten.
Links
Hessisches Kultusministerium
Landeselternbeirat Hessen
Förderverein der Dreieichschule
Schulelternbeirat der Dreieichschule
Mahnung
Versetzungsgefährdete Schüler erhalten im zweiten Schulhalbjahr eine Mahnung.
ABER: Auch Schüler, die keine Mahnung erhalten haben, können "sitzenbleiben". Eine Mahnung ist keine Voraussetzung für die Nichtversetzung eines Schülers.
Mensanutzung
Die Mensa darf für Klassenfeier benutzt werden. Über eine Anleitung, Online Terminübersicht und Buchungsmöglichkeit können Sie sich einen Termin reservieren lassen .
In der Vereinbarung zur Mensanutzung (Quelle: DSL 2019) erfahren Sie alles über die Bedingungen
zur Nutzung der Mensa.
Moodle
Die Onlineplattform "Moodle" wird an der Dreieichschule verwendet. Sie ist ein weltweites Kursmanagementmentsystem, das Ende der 90er von einem Australier entwickelt wurde. Es bietet nicht nur die Möglichkeit, (auch viel größere) Daten auszutauschen, sondern auch Lernaktivitäten zu beobachten, Tests zu erstellen und ähnliches. Es gibt zum Beispiel u.a. Audio- und Videofunktionen, die andere Möglichkeiten bieten, als das hessische Portal Lanis. Die Einwahl zu Moodle geschieht zur Zeit noch mit eigenen Zugangsdaten soll jedoch zukünftig mit den gleichen Daten, die auch für Lanis gelten, möglich sein
.Nachschreiben einer Klassenarbeit
Die Lehrkraft entscheidet, ob Schüler eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben müssen, ob darauf verzichtet wird oder ob eine Bewertung in anderer Form erfolgen kann (Beispiel: Referat). Es ist zulässig, dass Schüler in der ersten Stunde, in der sie nach versäumter Klassenarbeit in diesem Fach wieder anwesend sind, die Arbeit ohne weitere Ankündigung nachschreiben. U.a. gibt es freitags Nachmittag zentrale Nachschreibtermine.
Nichtversetzung
siehe Versetzung
Notfallrufnummern
Notfallrufnummern sind für jedes einzelne Kind im Sekretariat hinterlegt. Es ist wichtig, dass diese Rufnummern von Elternseite immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und Änderungen dem Sekretariat umgehend mitzuteilen sind.
Übergang in die Oberstufe
wichtige Informationen für Schüler in der Oberstufe und für den Übergang zur E- bzw. Q-Phase finden Sie unter Links - Oberstufe auf unserer Webseite. Dort findet man auch die Bröschüre "Abitur in Hessen - ein guter Weg"
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen sind eine Möglichkeit der Schule, gegen größeres Fehlverhalten von Schülern vorzugehen, nachdem pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben. Ordnungsmaßnahmen werden verhängt, wenn Schüler gegen die Schulordnung, eine Rechtsnorm oder andere Vorschriften verstoßen, wenn mit diesen Maßnahmen Personen oder Sachen geschützt werden sollen oder wenn Schüler wichtige, für die Schule notwendige Anweisungen des Schulleiters und der Lehrkräfte nicht befolgen.
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) sieht eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen vor, die stets nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden sollten und dem Schutz von Personen oder Dingen dienen müssen.
Ordnungsmaßnahmen sind:- Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen,
- Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in AGs und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen,
- vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe bis zu einer Dauer von vier Wochen,
- Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe,
- vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch bis zu einer Dauer von zwei Wochen,
- überweisung in den gleichen Bildungsgang einer anderen Schule,
- Verweisung von der besuchten Schule.
Ordnungsmaßnahmen nach Nr. 2 bis 5 können als pädagogische Maßnahmen vorher schriftlich angedroht werden. Ordnungsmaßnahmen nach Nr. 6 und 7 sind vorher schriftlich anzudrohen; davon abgesehen werden kann, wenn dies nach den Umständen des Fehlverhaltens der Schülerin oder des Schülers nicht mehr angemessen ist.
Für die Maßnahmen 6 und 7 ist das Staatliche Schulamt zuständig.
Besondere Regelung für die Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 10-12): Ein Verweis von der besuchten Schule ist möglich, wenn ein Schüler im Verlauf von sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen insgesamt mindestens sechs Unterrichtstage dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist. Vor einer Entscheidung ist ihr oder ihm, bei minderjährigen Schülern den Eltern, schriftlich der Rat zu erteilen, die Schule zu verlassen.
Bis das Staatliche Schulamt eine Entscheidung getroffen hat, kann der Schüler für bis zu vier Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Nach einer Woche sind das Jugendamt und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe zu unterrichten.
Schüler und die Eltern haben das Recht, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, bevor eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet wird. Lediglich im Fall des Ausschlusses vom Unterricht für den Rest des Tages kann darauf verzichtet werden, weil sich diese Maßnahme ansonsten nicht durchführen lässt.
Eine Ordnungsmaßnahme wird in die Schülerakte eingetragen und muss spätestens bis zum Ende des darauf folgenden Schuljahres gelöscht werden, sofern es in dieser Zeit zu keinen weiteren Vorfällen kommt (Quelle: HKM).
Pädagogische Maßnahmen
Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten, die der Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schülerin oder des Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem sozialen Handeln nach den Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität dienen sollen.
Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören insbesondere das Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern, die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler das Fehlverhalten erkennen zu lassen, Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören oder stören können (Quelle: § 82, Hessisches Schulgesetz).
Absatz 3
Praktikum
siehe Betriebspraktikum
Religiöse Feiertage
Bei bestimmten religiösen Feiertagen sind Schüler vom Unterricht freigestellt, ohne dass die Eltern (oder volljährige Schüler selbst) zuvor einen Antrag auf Befreiung stellen müssen. Die betroffenen Lehrkräfte müssen jedoch rechtzeitig vorher informiert werden. Wenn Schüler einer Klasse an diesen Feiertagen freigestellt sind, sollte kein Leistungsnachweis in der Klasse geschrieben werden.
Hierzu zählen: Gottesdienstbesuche am Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Buß- und Bettag, die islamischen Feiertage Fest des Fastenbrechens und Opferfest.
Schülerakte
Eine Schülerakte enthält die Stammdaten, die Zeugnisse von allen besuchten Schulen, Vermerke über erfolgte Mahnungen, über schriftliche Benachrichtigungen der Eltern bei Fehlverhalten des Schülers sowie über verhängte Ordnungsmaßnahmen (letztere werden am Ende des darauf folgenden Schuljahres gelöscht). Die Schülerakte wird bei der Einschulung angelegt und begleitet einen Schüler die gesamte Schulzeit.
Schüler ab 14 Jahren und Eltern (bei volljährigen Schülern mit Vollmacht) dürfen die Schülerakten einsehen. In der Dreieichschule ist eine formlose Bitte um Einsicht in die Schülerakte an die Schulleitung zu richten, anschließend kann ein Termin mit dem Sekretariat vereinbart werden.
Schülermitteilungsbuch
Schüler der Klassen 5 bis zur E-Phase müssen nach einem Beschluss der Gesamtkonferenz und Zustimmung durch den Schulelternbeirat in jedem Schuljahr einen schuleigenen Terminplaner erwerben.
Die Eltern sollen ihre Kinder bei Fehlzeiten (auch Nichtteilnahme am Sportunterricht!) ausschließlich durch Eintragungen in dieses Heft entschuldigen.
Die Schüler sollen außerdem in das Schülermitteilungsbuch ihre Hausaufgaben eingetragen.
Schülervertretung
Die Schülervertretung der DSL präsentiert sich und ihre Arbeit auf Instagram und ist per E-mail zu erreichen:
(Email Adressen sind codiert, siehe auch hier).
Schulelternbeiratssitzung (SEB-Sitzung)
An den Schulelternbeiratssitzungen nehmen die Elternvertreter jeder Klasse teil und erhalten von Schulleitung, Schülervertretung und Förderverein Informationen über das Schulleben. Etwa viermal im Jahr findet die SEB-Sitzung statt, die Termine werden zu Schuljahresbeginn sowohl im Terminplaner der Schule als auch auf der Webseite des Schulelternbeirats veröffentlicht. Die Schulelternbeiratssitzung ist eine wichtige und meist die einzige Gelegenheit zur Kommunikation zwischen Elternvertretern und Schulleitung sowie der Elternvertreter untereinander, deshalb sollte jede Klasse vertreten sein.
Schulkonferenz
Ein wichtiges Entscheidungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz, die sich zusammensetzt aus sechs Lehrern, drei Eltern- und drei Schülervertretern sowie dem Schulleiter als Vorsitzendem. Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen alle zwei Jahre die Vertreter der Elternschaft für die Schulkonferenz. Alle Eltern der Schule dürfen dafür kandidieren, nicht nur Elternvertreter. Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über das Schulprogramm, über freiwillige Unterrichts- und Betreuungsangebote, über Art, Umfang und Schwerpunkte des Wahlunterrichts, über Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, über die Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, über die Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen, über den schuleigenen Haushalt im Rahmen der Richtlinien, über die Verteilung des Unterrichts auf sechs statt auf fünf Wochentage, über die Verteilung des Unterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafeln auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer, über Schulordnungen, über die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot.
Schwimmunterricht
Das Schwimmkonzept der Dreieichschule sieht eine verbindliche Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufe 8 vor. Hierfür muss von der Sportfachschaft eine ausreichende Schwimmfähigkeit vorausgesetzt werden. Eine Ersatzleistung zum Schwimmunterricht kann nur aus gesundheitlichen Gründen gegen Vorlage eines Attests zu Halbjahresbeginn erfolgen. Eine Nichtteilnahme aus religiösen oder anderen ethischen Gründen ist ausgeschlossen. Der Elternbrief zum Schwimmkonzept als PDF-Dokument
Schulsanitätsdienst/Erstversorgung im Krankheitsfall
Im Schulsanitätsdienst wirken Schüler mit, die eine Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen durchlaufen haben. Ansprechpartnerin für den Schulsanitätsdienst ist Frau Grimm.
Auch die Mitarbeiterinnen des Sekretariats und zahlreiche Lehrkräfte absolvieren regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse.
Wenn die gesundheitlichen Beschwerden eines Schülers eine, über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehende, qualifizierte Beurteilung erfordern, wird der Notarzt bzw. Krankenwagen informiert.
Skiverleih
Die SV organisiert einen Skiverleih, bei dem Eltern nicht mehr benötigte Skikleidung an Schüler der Klasse 9 zur Skifreizeit ausleihen können.
Nähere Infos im Infobrief der SV als pdf.
SV-Stunden
Die Klassen haben meist wöchentlich eine SV-Stunde, die jeweils an einem anderen Tag in einer anderen Stunde stattfindet, so dass möglichst gleichmäßig alle Unterrichtsfächer betroffen sind. In dieser Stunde, die von den Klassensprechern moderiert und in der Regel von den Klassenlehrern beaufsichtigt wird, können die Schüler klasseninterne Themen besprechen.
Die Termine der SV-Stunden sind auf der Webseite der DSL veröffentlicht.
Tag der offenen Tür
Der Tag der offenen Tür findet im November statt und gibt vorrangig Grundschülern, die eine weiterführende Schule wählen müssen, die Gelegenheit zum Kennenlernen der Dreieichschule. Alle Fachschaften, Arbeitsgemeinschaften, Musik- und Theatergruppen präsentieren sich durch Ausstellungen, Mitmach-Angebote sowie teilweise Unterrichtsvorführungen. Besondere Aktivitäten der DSL wie die Austauschfahrten, die Teilnahme an Wettbewerben und die Bemühungen um Suchtprävention werden vorgestellt.
Termine an der Dreieichschule (DSL)
Alle wichtigen Termine werden werden auf der Webseite der DSL veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, aktuelle Änderungen werden eingepflegt. Den Plan finden Sie auf unserer Startseite
Tutorenstunde
Tutorenstunde in Klasse 6
Mit der Einführung von G9 entfällt die Tutorenstunde. Siehe dafür Klassenlehrerstunde
Unfall während eines Schultages
Unfälle, die sich während eines Schultages (im Unterricht oder während der Pausen) bzw. auf dem Schulweg ereignen, werden von der Unfallkasse Hessen (www.ukh.de) übernommen. Bitte informieren Sie den behandelnden Arzt (idealerweise ein Unfallarzt, aber auch der Hausarzt ist, je nach Art des Unfalls, möglich) darüber, dass es sich um einen Schulunfall handelt, damit der Arztbesuch versicherungstechnisch richtig erfasst wird.
siehe auch: Abholung bei Krankheit/Unfall, Schulsanitätsdienst/Erstversorgung im Krankheitsfall und Notfallrufnummern
Unterrichtsausfall
siehe auch Vertretungsplan- Falls Lehrer wegen Krankheit bis zu fünf Wochen ausfallen, muss die Schule für Vertretung aus eigenen Mitteln sorgen:
- Verbeamtete Lehrer mit Vollzeitstelle müssen bei Bedarf zusätzlich drei Stunden Vertretungsunterricht pro Monat unentgeltlich halten. Ab der vierten Stunde Vertretungsunterricht werden dann den Lehrern alle zusätzlich gehaltenen Stunden bezahlt. Aus Kostengründen ist die Schulleitung gehalten, die Zahl von drei Vertretungsstunden nicht zu überschreiten.
- Die Dreieichschule hat einen Pool aus Vertretungslehrern (früher "U+") aufgebaut, gemäß Vereinbarung mit dem Personalrat nur Lehramtsstudenten. Die Studenten müssen häufig ganz spontan vertreten, also beispielsweise, wenn sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung eines Lehrers am frühen Morgen informiert werden.
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Nur wenn Lehrer eine Krankschreibung für mehr als fünf Wochen erhalten (von vorneherein sechs Wochen, nicht dreimal eine Krankschreibung über zwei Wochen!),
finanziert das Staatliche Schulamt einen Vertretungslehrer (sogenannte TVH-Gründe).
ABER: Aufgrund des derzeitigen Lehrermangels stehen selten ausgebildete Lehrer zur Verfügung, die bereit sind, eine zeitlich begrenzte Vertretung zu übernehmen. - Falls Unterrichtsausfall vorab bekannt ist, weil Lehrer wegen Fortbildung, Klassenfahrten, usw. fehlen, sollen Schüler Arbeitsaufträge erhalten, die ab der Jahrgangsstufe 7 auch zuhause erledigt werden können.
Vandalismus
siehe Fahrräder
Versetzung
Die Regelungen zur Versetzung sind nachzulesen in § 75 des Hessischen Schulgesetzes sowie im zweiten Teil und in der Anlage 1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (veröffentlicht auf der Webseite des HKM).
Falls ein Schüler sich in einem Fach um zwei Noten oder mehr verschlechtert und wegen dieser Note nicht versetzt wird, haben die Eltern Anspruch auf eine schriftliche Begründung der Note durch den Fachlehrer.
Wenn ein Schüler nicht versetzt wird, müssen die Eltern bis spätestens drei Tage vor der Zeugnisausgabe mit einem eingeschriebenen Brief darüber informiert werden.
Wichtig: Es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein Schüler vorher gemahnt wurde. Auch bei Schülern, die keine Mahnung erhalten haben, ist die Nichtversetzung möglich.
Vertretungsplan
Ein Vertretungsplan befindet sich nicht auf der Homepage (es gibt jedoch eine App für die Oberstufe)
Oberstes Prinzip:
Am Vormittag ausfallender Unterricht in der Sekundarstufe I wird vertreten, Entfall ist die Ausnahme.
Am Nachmittag ausfallender Unterricht wird in der Regel nicht vertreten.
Mögliche Vertretungsmaßnahmen werden in folgender Reihenfolge durchgeführt:
- Vertretung durch Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten.
- Vertretung durch Lehrkräfte, die das ausfallende Fach unterrichten
- Vertretungslehrkräfte (Lehramtsstudenten) oder Mehrarbeit von Kolleg/innen.
- Wenn eine sinnvolle Vertretung nicht möglich ist, können Randstunden entfallen (eher ab Jg. 8).
- Bei nicht vorhersehbarer Abwesenheit von Lehrkräften in den beiden ersten Stunden kann jüngeren Klassen der Aufenthalt in der Mensa unter Aufsicht, aber ohne Unterrichtsangebote gestattet werden. (z.B. in Zeiten von Grippewellen o.ä.)
VOGSV - Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses heißt es zu der häufigkeit der Klassenarbeiten:
"§28 (2) Schriftliche und andere Leistungsnachweise sollen für die einzelnen Lerngruppen gleichmäßig auf das Schuljahr verteilt werden.
Eine Häufung vor den Ferien ist zu vermeiden.
Außer in beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht dürfen von einer Schülerin oder einem Schüler dek Sekundarstufe I (Jg. 5-10) grundsätzlich an einem Tag nur eine,
in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten nach § 32 Abs. 2 verlangt werden. Dies gilt nicht in den Fällen des § 29 Abs. 1 Satz 1."
(Anm. hier geht es um Nachschreibetermine)
Link: Hessenrecht VOGSV
Wahlpflichtunterricht
Im Jahrgang 9 können die Schüler Wahlpflichtunterricht auswählen:
- eine dritte Framdsprache für zwei Jahre mit 3 Wochnstunden
- bilingualer Unterricht (Englisch/Biologie) mit 2 Wochenstunden
- Informatik
- je nach Interesse und Lehrerverfügbarkeit weitere Unterrichtsfächer
Mit der Einführung von G9 entfällt der Wahlunterricht (siehe dafür Wahlpflichtunterricht)
Wiederholung einer Klassenarbeit
siehe Klassenarbeiten
Winterfahrt
Schüler der Jahrgangsstufe 9 machen eine einwöchige Winterfahrt, die meistens im Januar stattfindet und Teil des Schulprogramms ist. Es besteht Teilnahmepflicht.
Die Schülervertretung (SV) organisiert seit ein paar Jahren einen von Eltern getragenen Verleih von Skikleidung. Infos als PDF (Quelle: SV)
Wir sind eine Klasse
Die unter dem Motto "Wir sind (eine) Klasse" stehende Fahrt der gesamten Jahrgangsstufe 7 gehört zu den Bemühungen der Schule um Suchtprävention und um die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung. Die Fahrt basiert auf dem von der WHO und dem Bundesministerium für Gesundheit empfohlenen Lebenskompetentansatz. Lebenskompetenzen sind persönlichkeitsstärkende Faktoren, deren Förderung sich in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen als effektive Methode zur Verhütung von Sucht, Gewalt und Aggression erwiesen hat. Die Schüler machen Kommunikationsspiele, Übungen zur Selbstwahrnehmung und zur Stärkung der Klassengemeinschaft.
Die Eltern erhalten vor der Klassenfahrt ausführliche Informationen auf einem Elternabend.